Neue GOZ
Die Erfahrungen mit der GOZ machen deutlich, dass auf Grund ständiger Änderungen der Kommentare weiterhin Schulungen notwendig sind um auf dem aktuellen Stand der Berechnungsmöglichkeiten zu sein. Täglich liegen wir im Klinsch mit den Kostenerstattern die Ihre eigene Auslegung zur GOZ durchsetzen wollen. Viele Analogleistungen, aber auch bestehende, eindeutig medizinisch notwendige GOZ-Leistungen werden nicht erstattet, was dazu führt, das der tägliche Zeitaufwand für die Patientenberatung deutlich ansteigt. Hinzu kommt das Patientenrechtstärkegesetz. Näheres zu dieser Änderung wird 2015 in die Seminare mit einfließen. Durch Vorlagen und Tipps wird das Gesetz erläutert um eine entsprechende Aufklärung und Dokumentation sicher zu stellen. Ich empfehle Ihnen sich stets den aktuellen der Bundeszahnärztekammer und die Analogliste herunterzuladen, und mit der individuellen Abrechnung in der Praxis zu vergleichen und zu optimieren. Nur dadurch vermeiden Sie Honorarverluste.
Sehr gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung!
Kerstin Salhoff
Downloads:
Überarbeitung des GOZ-Kommentars der BZÄK