Aufklärung und Dokumentation nach dem Patientenrechtegesetz
Möchten Sie kurz, informativ und zielführend die News in der Abrechnung erfahren? Geeignet für das gesamte Praxisteam (Zahnärztin/Zahnarzt/Assistenz/Abrechnung/Verwaltung).
Das Patientenrechtegesetz trat 2013 in Kraft und bündelt erstmals die Rechte von Patientinnen und Patienten und entwickelt sie in wesentlichen Punkten weiter.
Die nun gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung erfordert, dass grundsätzlich alle Patientinnen und Patienten umfassend über eine bevorstehende konkrete Behandlungsmaßnahme und über die sich daraus ergebenden Risiken aufgeklärt werden müssen. Diagnosen, Folgen, Risiken und Alternativen der Behandlung der Behandlung zu erläutern sind nun Bestandteil des BGB geworden. Damit sich der Patient seine Entscheidung gut überlegen kann, muss rechtzeitig vorher ein persönliches Gespräch geführt werden. Eine schriftliche Aufklärung reicht alleine nicht aus. Auch Patientinnen und Patienten, die aufgrund ihres Alters oder ihrer geistigen Verfassung nicht in der Lage sind, allein über die Behandlungsmaßnahme zu entscheiden, werden künftig verstärkt mit in den Behandlungsprozess eingebunden, indem das Gesetz festlegt, dass auch ihnen die wesentlichen Umstände der bevorstehenden Behandlung zu erläutern sind.
Ferner werden auch die Dokumentationspflichten bei der Behandlung im Gesetz niedergeschrieben. Patientenakten sind vollständig und sorgfältig zu führen. Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollständig, wird im Prozess zu Lasten des Behandelnden vermutet, dass die nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht erfolgt ist. Behandelnde sind künftig auch verpflichtet, zum Schutz von elektronischen Dokumenten eine manipulationssichere Software einzusetzen.
Insbesondere bei chirurgischen Eingriffen, fehlt eine umfassende Dokumentation, oder der OP-Bericht, oder die Kostenübernahmeerklärung des Versicherten.
Die Klagen der Patienten sind durch das Patientenrechtegesetz gestiegen. Um juristisch mit Sicherheit und ohne Streitigkeiten mit dem Patienten den Praxisalltag zu bewältigen, sind Sie in diesem Seminar gut aufgehoben.
Agenda
- Informationspflichten und Patientenaufklärung nach dem Patientenrechtegesetz
- Aufklärungs- und Behandlungsfehler in der Beweispflicht
- Aufklärung von Kindern und speziellen Personengruppen
- Alternative Behandlungsmöglichkeiten- der Patient hat Anspruch auf die Aufklärung
- Aufklärung bei Chirurgie und Implantologie
- Therapieaufklärung und Dolmetscher- wie ist dies zu steuern
- Spezielle Anamnesebögen
- Behandlungseinwilligung- haben Sie (als Team) an alles gedacht?
- Korrekte Vereinbarungen
- Rechtssichere Dokumentation – Karteiführung die im Klagefall nicht antastbar ist-
- Was muss wie dokumentiert werden
- Die Herausgabe von Behandlungsunterlagen nach dem Patientenrechtegesetz
- Operationsbericht und Checklisten am Bespiel Implantation
- Manipulationssichere Software
- Schweigepflicht und Datenschutz
- Aufbewahrungspflichten nach dem neuen Gesetz unter der Lupe
- Aktuelle Urteile, juristische Tipps
Vorteile
- Vermeidung von Honorarverlusten und gerichtlichen Auseinandersetzungen
- Vertrauensvorschuss gegenüber dem Patienten
- Verbesserte Kommunikation mit dem Patienten durch juristisches Wissen Wissen erweitern um Angriffe konsequent abzuwehren
- Abrechnungswissen des Praxisteams auf dem aktuellen Stand
- Optimierter Ablauf durch Kooperation im Team
- Ihre Fragen werden verständlich beantwortet
- Sie erhalten ein umfangreiches, aktuelles Seminar- / Arbeitshandbuch
- Zielorientierte schnelle Umsetzbarkeit in der Praxis
Referent
Wie immer werden die Themen bzw. Kursinhalte nach Aktualität ergänzt, angepasst oder bei Notwendigkeit geändert.
Dauer , je nach Veranstalter ca. 2 - 4 Std.
Seminartermine
Aktuelle Seminartermine finden Sie in unserer Terminübersicht. Individuelle Termine und Einzelschulungen sind auf Anfrage jederzeit buchbar.